Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
smadbo.com – Werbe- und TV-Systeme
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Vermietung oder den Verkauf von Hardware (TV-Geräte, Mediaplayer, Zubehör), die Erbringung von Installationsleistungen sowie die Bereitstellung von Software-Zugängen (Content-Management-System) zur Wiedergabe von Werbung zwischen [Salber Ankündigungsunternehmen / smadbo.com], [Föhrengasse 10, 7531 Kemeten] (nachfolgend „Vermieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Mieter“ bzw. „Käufer“).
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des KSchG bzw. UGB (B2B). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (B2C) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Gegenstand des Vertrages ist je nach Vereinbarung die zeitweise Überlassung (Miete) oder der Verkauf von Hardware, die Durchführung der Vor-Ort-Installation (Setup) sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an der cloudbasierten Software auf smadbo.com zur eigenständigen Administration und Wiedergabe von Werbeinhalten.
Der konkrete Leistungsumfang sowie das gewählte Abrechnungsmodell ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Bestellschein. Es stehen folgende Modelle zur Verfügung:
Modell A (Komplettmiete): Der Vermieter stellt ein TV-Gerät sowie die notwendige Zusatz-Hardware (z. B. Mediaplayer, Verkabelung) mietweise zur Verfügung. Die Hardware verbleibt im Eigentum des Vermieters.
Modell B (Teilmiete / Eigener Monitor): Der Mieter nutzt ein eigenes TV-Gerät. Der Vermieter stellt lediglich die hierfür notwendige Zusatz-Hardware (z. B. Mediaplayer, Verkabelung) mietweise zur Verfügung. Diese Zusatz-Hardware verbleibt im Eigentum des Vermieters.
Modell C (Kaufoption Hardware & Software-Miete): Der Mieter erwirbt die für den Betrieb notwendige Hardware (TV-Gerät und/oder Zusatz-Hardware) durch eine einmalige Kaufzahlung pro TV-Geräte-Anschluss. Die Hardware geht mit vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Mieters über. Der Vertrag umfasst in diesem Fall anschließend ausschließlich die kostenpflichtige Nutzung des Online-Zugangs auf smadbo.com (Software-Miete).
Für die notwendige Internetverbindung (WLAN/LAN) und Stromversorgung am Aufstellungsort ist der Mieter/Käufer selbst und auf eigene Kosten verantwortlich.
§ 3 Vertragsschluss, Mindestlaufzeit und Kündigung
Die Darstellung der Leistungen auf smadbo.com stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters oder durch die Bereitstellung des Systems zustande.
Für die Bereitstellung des Online-Zuganges (Software-Miete) gilt bei allen Modellen (Modell A, B und C) eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren (24 Monate) ab dem Tag der Betriebsbereitschaft (vollendete Installation vor Ort).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich (per E-Mail oder Post) gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Vermieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Jahresgebühren oder einer fälligen Kaution in Verzug gerät oder trotz Abmahnung gegen die Inhaltspflichten (§ 7) verstößt.
§ 4 Preise, Einmalige Setup-Gebühr und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die laufenden Gebühren (Mietpreis für Hardware/Software bei Modell A und B bzw. die reduzierte Software-Nutzungsgebühr bei Modell C) sind jeweils für ein Jahr (12 Monate) im Vorhinein zu entrichten. Die erste Jahreszahlung wird mit Vertragsschluss fällig.
Bei Wahl von Modell C (Kaufoption) wird der einmalige Kaufpreis für die Hardware mit Vertragsschluss bzw. vor der Installation vor Ort zur Zahlung fällig.
Für die Lieferung und die fachgerechte Installation des Systems vor Ort fällt eine einmalige, nicht erstattungsfähige Setup-Gebühr an. Diese richtet sich nach der Fahrtstrecke ab dem Standort des Vermieters (7400 Oberwart):
Bis 50 km Entfernung: 300,- € netto
51 km bis 100 km Entfernung: 400,- € netto
Ab 101 km Entfernung: Individuelle Setup-Kosten nach separatem Angebot
Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, den Zugang zum Online-System auf smadbo.com temporär zu sperren und die Wiedergabe zu stoppen. Die Pflicht zur Zahlung der laufenden Gebühren bleibt von dieser Sperrung unberührt.
§ 5 Kaution
Eine Sicherheitsleistung (Kaution) ist nur bei Wahl von Modell A (Komplettmiete inklusive TV-Gerät des Vermieters) zu leisten. Sie beträgt eine volle Jahresmiete (netto) des gewählten Komplettsystems.
Nutzt der Mieter ein eigenes TV-Gerät (Modell B) oder kauft er die Hardware vollständig (Modell C), entfällt die Pflicht zur Kautionszahlung.
Die Kaution (bei Modell A) ist zusammen mit der ersten Jahresmiete vor der Installation vor Ort einzuzahlen.
Der Vermieter ist berechtigt, sich während der Mietzeit oder nach Beendigung des Vertrages aus der Kaution wegen offener Forderungen oder wegen Schäden an der überlassenen Hardware zu befriedigen.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses, ordnungsgemäßer Kündigung und vollständiger, unbeschädigter Rückgabe der überlassenen Hardware wird die Kaution – abzüglich etwaiger berechtigter Ansprüche des Vermieters – innerhalb von 14 Tagen an den Mieter zurückgezahlt. Eine Verzinsung der Kaution erfolgt nicht.
§ 6 Pflichten des Mieters und Rückgabe der Hardware (Mietmodelle)
Bei den Mietmodellen (Modell A und B) verpflichtet sich der Mieter, die überlassene Hardware pfleglich zu behandeln und vor Beschädigungen, Vandalismus, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung zu schützen.
Technische Änderungen an der überlassenen Hardware oder der installierten Software sind dem Mieter untersagt.
Nach Beendigung des Mietvertrages ist die gesamte überlassene Hardware innerhalb von 14 Tagen auf Kosten und Gefahr des Mieters vollständig, gereinigt und unbeschädigt an den Vermieter (Standort Oberwart) zurückzusenden oder nach Absprache zur Abholung bereitzuhalten.
§ 7 Verantwortlichkeit für Werbeinhalte (Inhaltspflichten)
Der Kunde ist für alle Inhalte (Bilder, Videos, Texte, Logos), die er über das smadbo-System wiedergibt – egal ob eigene Werbung oder Fremdwerbung Dritter –, ausschließlich selbst verantwortlich.
Der Kunde garantiert, dass die eingespielten Inhalte nicht gegen geltendes Recht (z. B. Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Jugendschutzgesetz) verstoßen und keine rechtswidrigen, rassistischen, diskriminierenden oder anstößigen Inhalte enthalten.
Der Kunde stellt den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei, die aufgrund von Rechtsverletzungen durch die vom Kunden hochgeladenen oder wiedergegebenen Inhalte entstehen.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
Der Vermieter sorgt für eine branchenübliche Verfügbarkeit der Online-Plattform smadbo.com. Ausgenommen sind notwendige Wartungsarbeiten oder Ausfälle, die durch höhere Gewalt oder Störungen der Internet-Infrastruktur (z.B. WLAN-Ausfall im Lokal des Kunden) entstehen.
Bei den Mietmodellen (Modell A und B) leistet der Vermieter bei einem unverschuldeten Defekt der bereitgestellten Hardware kostenlosen Ersatz (Reparatur oder Austausch).
Bei der Kaufoption (Modell C) beträgt die Gewährleistungsfrist für Mängel an der gelieferten Hardware 12 Monate ab Übergabe/Installation vor Ort. Ein kostenloser Austausch oder eine Reparatur durch den Vermieter nach Ablauf dieser Frist ist ausgeschlossen.
Da es sich um ein reines B2B-Geschäft handelt, ist die Haftung des Vermieters für entgangenen Gewinn (z. B. durch den temporären Ausfall von Werbeeinnahmen des Kunden bei einem Geräte- oder Softwareausfall) sowie für sonstige reine Vermögensschäden ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter wird grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das für 7400 Oberwart sachlich zuständige Gericht vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).
ALLGEMEINE MIETVERTRAGSBEDINGUNGEN
I. VERTRAGSGEGENSTAND
- Gegenstand dieses Vertrages ist (i) die entgeltliche Nutzung/Überlassung des Mietgegenstandes und (ii) das nichtübertragbare sowie nichtausschließliche Recht des Mieters zur Inanspruchnahme der vom Mieter gewählten Servicepakete, insbesondere zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen für Produkte Mietgegenstand, handelt es sich hier nur um einen einheitlichen Mietvertrag, der als solcher steuerlich behandelt wird.
- Vermietete Geräte bestehen aus neuen, sowie umweltgerechten, einen technischen und optischen Mangel aufweisenden Gebrauchtgeräten, die den Qualitätsstandards entsprechen. Der Mieter hat den Mietgegenstand nach Art, Zustand, und dem Umfang der Installation und Inbetriebnahme, unmittelbar nach der Übergabe bei smadbo besichtigt, jederzeit ihre Leistung aus diesem Vertrag durch ein anderes, gleichwertiges Gerät zur Verfügung stellen, wodurch ein solcher Austausch keine Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Minderung oder Kündigung auslöst. Die Höhe der monatlichen Miete und die weiteren Entgelte bleiben unverändert. Der Mieter bestätigt, dass er alle Bedienungsvorgänge und technischen Beschreibungen des Mietgegenstandes kennt, die für die Funktionalität des Mietgegenstandes im Zeitverlauf maßgeblich sind. Dies gilt z. B. für die Einhaltung der Installationsvorschriften, die Stromversorgung obliegt allein dem Mieter. Kündigungsansprüche des Mieters, insbesondere auf Minderung oder Kündigung aus dem Mietvertrag, werden ausgeschlossen.
II. ÜBERGABE, ÜBERNAHME UND INSTALLATION DES MIETGEGENSTANDES
- Die Übergabe erfolgt an den Mieter nach Erhalt der Bereitstellungsmeldung ohne Verzug an der von ihm genannten Lieferadresse zu einem vereinbarten Termin. Die Installation, die Inbetriebnahme und die technische und betriebliche Unterweisung des Mietgegenstandes in seiner ordnungsgemäßen Ausführung werden vom Mieter bescheinigt.
- Bei Verzug des Mieters mit der Übernahme ist smadbo berechtigt, nach Ablauf einer zweiwöchigen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten und einen Schadenersatz in Höhe des sechsfachen monatlichen Mietentgeltes geltend zu machen.
- Der Mieter stellt die für Installation und Betrieb des Mietgegenstandes erforderlichen elektrischen Anschlüsse, die Netzwerkeinbindung, Betriebserfordernisse, Betreuungskräfte zur Verfügung. Einschränkungen werden mit dem Kundenservice von smadbo und dem Mieter vereinbart.
III. VERTRAGSDAUER UND MIETENTGELTZAHLUNG
- Dieser Mietvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen mit der vereinbarten Frist, erstmalig mit Wirkung zum Ende des Kalendermonats nach Ablauf des vereinbarten Mindestlaufzeit, kündbar. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit kann dieser Vertrag beiderseits jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Ende eines jeden weiteren Jahres in Textform gekündigt werden.
- Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass dieses Mietentgelt Monat für Monat im Voraus berechnet ist und im Vorhinein Jährlich zur Zahlung fällig ist. Für die Nutzung des Mietgegenstandes gelten gesonderte Verbrauchspreise, welche jährlich auf Basis eines Monats von 30 Tagen im Nachhinein verrechnet werden.
- Zur Klarstellung wird festgestellt, dass im monatlichen Mietentgelt enthaltene Leistungen, wie z.B. Service-, Wartungs- und Austauschkosten, mit Ablauf dieses Monats verfallen und nicht refundierbar sind.
- Alle Zahlungen aus diesem Vertrag sind prompt netto Kassa nach Fakturenerhalt zu leisten.
IV. GEFAHRTRAGUNG
- Ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter ist dieser für die Gefahr des Verlustes, die Beschädigung, oder die Zerstörung sowie die Verschlechterung des Mietgegenstandes verantwortlich. Insbesondere haftet der Mieter für Schäden an den Mietgegenständen, die durch unsachgemäße Bedienung verursacht wurden. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand umfassend zu versichern und smadbo auf Anfrage eine Bestätigung der aufrechten Versicherung vorzulegen.
- Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand vor Überhitzung, Verschmutzung, Feuchtigkeit und Staub zu schützen. Ein unsachgemäßer Gebrauch des Mietgegenstandes, insbesondere durch Feuchtigkeit, Staub, Überhitzung und Verschmutzung kann zu Reparaturkosten führen, welche vom Mieter zu tragen sind.
- Das Risiko aus Folgeschäden aus dem Betrieb sowie der zeitweisen Unbenutzbarkeit des Mietgegenstandes trägt der Mieter. Die Verpflichtung zur Mietentgeltzahlung bleibt in diesem Falle unberührt.
- smadbo ersetzt weder dem Mieter noch einem Dritten sonstiges unmittelbares oder mittelbares, direktes oder indirektes oder spezielles oder zufälliges oder konsequentielles oder Folgeschäden jeglicher Art, die durch Softwarefehler, Betriebsstörung oder Unterbrechung des Mietgegenstandes oder durch Servicearbeiten verursacht wurden.
V. TELEFONISCHER SUPPORT UND FERNDIAGNOSE
- Für eine effiziente Reparaturabwicklung steht dem Mieter kostenlos der telefonische Kundenservice für die Reparaturabwicklung von smadbo zur Verfügung. Die Öffnungszeiten des Kundenservice sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage). Die Kontaktdaten sind auf der Homepage von smasbo ersichtlich (www.smadbo.com).
VI. TECHNISCHE HILFE
- Zur schnellstmöglichen Fehlerdiagnose und Reparatur des Gerätes verständigt der Mieter den telefonischen Kundenservice von smadbo. Dabei ist der Mieter verpflichtet, dem Kundenservice alle zur fehlerfreien Bedienung des Gerätes notwendigen Angaben zu übermitteln. Die fehlerfreie Bedienung des Gerätes beinhaltet auch die Einhaltung der Betriebsanweisungen und technischen und Fehlerdiagnostik.
- Bietet das Gerät funktionslos, die Fehlerdiagnose und die Behebung der Fehler kann fern durch die automatisierte Person Informationen zur Reparatur und Fehlerbehebung bereitstellen. smadbo ist berechtigt, den Mieter fern durch eine automatisierte Person Informationen zur Reparatur und Fehlerbehebung bereitstellen. Der Mieter ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Betriebsanweisungen und technischen Anweisungen für Verbrauchsmaterialien und Fehlerdiagnostik zu beachten. smadbo kann dem Mieter auch fern durch eine automatisierte Person Informationen zur Reparatur und Fehlerbehebung bereitstellen.
- Um sicherzustellen, dass das Gerät so schnell und effizient wie möglich repariert wird, ist der Mieter verpflichtet, smadbo oder einen Dritten mit der Reparatur und Fehlerbehebung zu unterstützen. Der Mieter ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Betriebsanweisungen zu beachten.
- Der telefonische Kundenservice für Reparaturabwicklungen von smadbo erfolgt kostenlos, ausgenommen für Anfragen zu Verbrauchsmaterialien, Stundensätze und Reisekosten, die nicht Bestandteil des Paketes sind.
VII. PFLICHTEN DEß MIETERS
- Der Mieter ist verpflichtet, die von smadbo zur Verfügung gestellten Betriebsanweisungen zu beachten. smadbo ist berechtigt, den Mieter fern durch eine automatisierte Person Informationen zur Reparatur und Fehlerbehebung bereitstellen.
- Der Mieter wird smadbo bei jeglicher Fehlerbehebung im zumutbaren Ausmaß unterstützen.
- Vor Veränderung des vereinbarten Standortes des Mietgegenstandes hat der Mieter schriftlich die Zustimmung von smadbo einzuholen. Während der üblichen Geschäfts- und Betriebszeit ist smadbo der Zutritt zu dem mietgegenstand zu gestatten. Transporte werden durch smadbo auf Kosten des Mieters durchgeführt.
- Der Mieter hat den Mietgegenstand von Rechten Dritter freizuhalten und darf den Mietgegenstand unter keinem Titel Dritter überlassen. Das Eigentum von smadbo ist stets offen zu legen.
- Der Mieter hat smadbo unverzüglich in Kenntnis zu setzen, falls in sein Vermögen ergebnislos Exekution geführt oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet oder beantragt wird. smadbo ist über Zugriffe Dritter auf den Mietgegenstand unverzüglich unter Übermittlung entsprechender Unterlagen in Kenntnis zu setzen.
- Sollte der Mietgegenstand sich bei Installation nicht in dem vereinbarten Zustand befinden, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen.
VIII. PFLICHTEN VON SMADBO
- smadbo verpflichtet sich, die genutzte Softwareanbindung am Laufen zu halten.
- Für eventuelle Server Ausfälle übernimmt smadbo keinerlei Haftung beziehungsweise keine refundierung der geleisteten Zahlung für den ausgefallenen Zeitraum.
IX.VERÄNDERUNG DES MIETETGELTES
- smadbo hat das Recht, in diesem Vertrag vereinbarte Preise und Entgelte nach Ablauf der Mindestlaufzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Monatsende neu zu vereinbaren. Die Veränderungen werden dem Mieter mit dem nächstfolgenden Monatsende bekannt gegeben. Sollte der Mieter den Veränderungen nicht zustimmen, hat der Mieter das Recht, diesen Mietvertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Monatsende schriftlich zu kündigen. In diesem Fall endet der Mietvertrag am Monatsende des dritten Monats nach Eingang des Kündigungsschreibens bei smadbo.
- Dieses Kündigungsrecht besteht nicht, wenn smadbo eine allgemein geltende Preisänderung vornimmt. Dies gilt insbesondere für Preisanpassungen in Relation zur Inflatio. smadbo ist berechtigt, die Preise gemäß dem jeweils gültigen EUROIBOR der EZB hochzurechnen. Die Berechnungsgrundlage ist der Wert des EUROIBOR der EZB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die neue Berechnung wird dem Mieter schriftlich bekannt gegeben.
X. Verzugszinsen
- Bei Zahlungsverzug des Mieters werden ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verrechnet. Der Mieter hat für jede Mahnung eine Gebühr von 15,00 € zuzüglich USt zu bezahlen sowie smadbo sämtliche bei der Verfolgung ihrer Ansprüche anfallenden Kosten, insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten, zu ersetzen. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die Abdeckung von Umsatzsteuerforderungen, sodann die Kosten und Verzugszinsen und schließlich des ausstehenden Entgelts angerechnet.
- smadbo kann dem Mieter Reparaturleistungen sowie zugang zur Sofware verweigern, solange der Mieter mit leistungen aus diesem Vertrag länger als 15 Tage in Verzug ist.
- smadbo ersetzt weder dem Mieter noch einem Dritten sonstiges unmittelbares oder mittelbares, direktes oder indirektes oder spezielles oder zufälliges oder konsequentielles oder Folgeschäden jeglicher Art, die durch Softwarefehler, Betriebsstörung oder Unterbrechung des Mietgegenstandes oder durch Servicearbeiten verursacht wurden.
XI. VORZEITIGE AUFLÖSUNG DURCH SMADBO
- Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist smadbo berechtigt, diesen Vertrag fristlos zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn der Mieter
– den Mietgegenstand erheblich nachteilig gebraucht oder nicht vertragsgemäß behandelt, oder
– mit Zahlungen oder mit anderen Verpflichtungen aus diesem Mietvertrag trotz Mahnung mehr als zwei Monate im Verzug ist, oder
-seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort bzw. Firmensitz außerhalb des Gebietes der Republik Österreich verlet, oder
– in das Vermögen des Mieters ergebnislos Exekution geführt, oder
-wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters eingeleitet oder beantragt wird und durch die Auflösung des Vertrages die Fortführung des Unternehmens des Mieters gem. § 25 IO nicht gefährdet wird. - smadbo ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen, wenn der Mieter mit der Zahlung des Mietentgeltes zwei Monate in Verzug.
- Bei vorzeitiger Auflösung des Mietvertrages durch smadbo oder einen Insolvenzverwalter nach § 23 IO hat der Mieter Schadenersatz in Höhe des auf die restliche Kalkulation Dauer ab Auflösungsstichtag entfallenden Mietraten zuzüglich Restwert zu leisten. smadbo wird dem mieter pro Monat der restlichen Vertragsdauer ab Auflösungsstichtag Zinsen in höhe eines Zwölftels des jeweils gültigen EURIBOR der EZB, höchstens jedoch 0,5% pro Monat gutschreiben.
- Folgen bei vorzeitiger Auflösung: Bei vorzeitiger Auflösung ist GW berechtigt, eine notwendige Instandsetzung des Mietgegenstandes in Rechnung zu stellen.
XII. RÜCKSTELLUNG DES MIETGEGENSTANDES
- Bei Kündigung dieses Vertrages hat der Mieter die Kosten des Abtransport des Mietgegenstandes zu tragen. Der Rücktransport ist spätestens 7 Tage nach Vertragsende durch smadbo durchführen zu lassen.
- Kommt der Mieter seiner Verpflichtung zur Rückstellung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so ist er smadbo für sämtliche Schäden und Folgeschäden, die smadbo aus der verspäteten Rückstellung entstehen, ersatzpflichtig, wobei er als Mindestersatz den vierfachen Betrag des vereinbarten monatlichen Mietentgeltes sowie 2% des gesamten Vertragsentgeltes an smadbo zu leisten hat.
XIII. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
- Der Mieter stimmt zu, dass smadbo seine personenbezogenen Daten, nämlich Firmenwortlaut, Adresse, Name, FNr., Kopie Personalausweis (Identitätsdaten) und akademischer Grad(e) der angegebenen Ansprechpersonen, deren Geburtsdatum, Geschlecht, Bankverbindung, Daten zu Handelsregister, Gewerbeanmeldung, Geschäftsführer, Mobiltelefon- und Telefonnummer und E-Mail-Adresse zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Bonitätsprüfung verarbeitet und mit Dritten austauscht, und ist überdies damit einverstanden, dass smadbo den Mieter an der genannten E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Mobiltelefonnummer (SMS, WhatsApp und dergleichen) zum Zwecke der Übermittlung von Werbeaktionen Kontaktieren kann. Diese Zustimmungen können jederzeit schriftlich oder per E-Mail gegenüber smadbo widerrufen werden.
- Ich (Wir) bestätige(n) die Übermittlung und Kenntnisnahme des Informationsblattes zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Der Mieter kann jederzeit die Daten zur Verarbeitung weitergeben und zu meinen (unseren) Rechten. smadbo wird die Daten des Mieters für die Vertragsabwicklung verwenden.
- Der Mieter verzichtet auf die Anfechtung wegen Irrtums und Verkürzung über die Hälfte.
- Der Mieter ist nicht berechtigt, ihm gegen smadbo zustehende Forderungen gegen Forderungen von smadbo aufzurechnen oder diese ganz oder teilweise an smadbo abzutreten.
- smadbo ist berechtigt ihre vertraglichen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an Dritte abzutreten.
- Dieser Vertrag wird in seinem Bestand nicht durch die allfällige Unwirksamkeit einzelner seiner Bestimmungen berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine zulässige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
- Dieser Vertrag enthält sämtliche die Überlassung des Mietgegenstandes durch smadbo an den Mieter betreffende Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Hiervon kann nur schriftlich abgegangen werden. Allgemeine Vertragsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung.
- Die mit der Errichtung dieses Vertrages verbundenen Gebühren, Abgaben trägt der Mieter.
- smadbo ist berechtigt, für jede Vertragsänderung, deren Ursache in der Sphäre des Mieters liegt, eine Bearbeitungsgebühr von € 50,00 zuzüglich USt zu verrechnen. Selbiges gilt für jede Neuausstellung von Rechnungen.
- Erfüllungsort ist der Sitz von smadbo. Es gilt österreichisches Recht.
Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das Bezirksgericht Oberwart in weiterer folge das Landesgericht Eisenstadt vereinbart.
Neben diesem Mietvertrag einschließlich der Allgemeinen Mietvertragsbedingungen bestehen keinerlei mündliche und/oder schriftliche Nebenabreden.